BFH - Urteil vom 15.05.2002 (X R 33/99)
I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) verlegte Anfang 1994 seinen Gewerbebetrieb, der das Feilbieten von Textilien und anderen Waren auf Märkten zum Gegenstand hatte, von Nordrhein-Westfalen nach Brandenburg. Ab [...]