BFH - Beschluss vom 01.07.2003 (II B 84/02)
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war mit vier weiteren Personen Miteigentümer eines Grundstücks in X. Die Miteigentümer hatten das Grundstück im Juni 1981 in Wohnungseigentum aufgeteilt und mehrere Wohnungen [...]