BFH - Beschluss vom 28.06.2006 (IX B 122/05)
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist Eigentümerin von zwei Teileigentumsanteilen in einem denkmalgeschützten Anwesen. Der Beklagte und Beschwerdegegner [...]