BFH - Beschluss vom 27.02.2008 (VI B 59/07)
I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten, begehrten, von ihrem Einkommen jeweils Teilbeträge von 7 200 EUR steuerfrei zu belassen, höchstens aber mit 2 % zu [...]