BFH - Beschluss vom 18.02.2008 (IX B 221/07)
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Die Verfahrensfehler, auf die sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) beruft, sind entweder nicht in gebotener Weise dargelegt oder sie liegen nicht vor, [...]