BFH - Beschluss vom 08.04.2003 (IV B 217/01)
Die Beschwerde ist, soweit sie auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestützt wird, unbegründet und, soweit Verfahrensmängel geltend gemacht werden (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), unzulässig. Sie war [...]