BFH - Beschluss vom 18.06.2004 (V B 41/04)
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, wurde 1987 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau, der Verkauf und die Vercharterung von Segelyachten sowie der Großhandel mit Yachtzubehör. [...]