BFH - Beschluss vom 29.04.2004 (IV B 124/02)
Die Beschwerde ist nicht begründet und war deshalb zurückzuweisen. 1. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Klägern) als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage, inwieweit sich die Einfügung des § 16 Abs. 3 Satz [...]