BFH - Beschluss vom 22.02.2006 (VII B 244/05)
Das Rechtsmittel ist nicht statthaft. Nach § 133a Abs. 4 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist der Beschluss, mit dem eine gemäß § 133a Abs. 1 und 2 FGO erhobene Anhörungsrüge zurückgewiesen worden ist, [...]