BFH - Beschluss vom 07.03.2006 (X B 188/05)
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der dafür bestimmten Frist begründet wurde und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann. 1. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat [...]