FG Hamburg - Urteil vom 26.01.2006 (IV 228/02)
Die Klägerin betreibt einen Druckereibetrieb, ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Wirtschaftszweig 2212 der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993, WZ 93). Auf ihren am 24.11.2000 eingegangenen [...]