Die Mehrwertsteuerreform kommt: EU-Kommission baut die MwStSystRL um!

Der Beratungsbedarf Ihrer Mandanten zur EU-Mehrwertsteuerreform steigt ab sofort - decken Sie sich hier mit Informationen ein

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, die innerhalb der EU am stärksten zwischen den Mitgliedstaaten harmonisiert wurde: Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) ist ein verbindliches Rahmenwerk, mit dem es zumindest im Groben möglich ist, umsatzsteuerliche Auswirkungen und Risiken in anderen EU-Staaten einzuschätzen.

Das EU-Mehrwertsteuersystem in seiner jetzigen Form wurde 1992 von den Mitgliedstaaten geschaffen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass dessen Vorschriften nicht mehr zeitgemäß sind und insbesondere die Neuerungen im elektronischen Geschäftsverkehr nicht ausreichend berücksichtigen.

Die wichtigsten Änderungen der MwStSystRL nach der geplanten EU-Mehrwertsteuerreform im Überblick – Informieren Sie sich hier:

++Topaktuell++ MwStSystRL 2022: Ermäßigte Steuersätze auf dem Prüfstand: Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist im April 2022 hinsichtlich der ermäßigten Steuersätze geändert worden - was plant nun die Ampelkoalition? Hier mehr erfahren.

» Kurzüberblick zur EU-Mehrwertsteuerreform 2019 bis 2022 (sukzessive Änderungen der MwStSystRL)

» Die Quick Fixes – Folgende Regelungen gelten bereits seit dem 1.1.2020

» Regelungen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

» ZS: Der zertifizierte Steuerpflichtige

» Wechsel zum Bestimmungslandprinzip bei EU-Lieferungen

» Neue Regelungen bei Reihengeschäften

» Neue Regelungen für Konsignationslager

» Neues Nachweissystem für Innergemeinschaftliche Lieferungen

» Aufwertung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

» Reform der Mehrwertsteuersätze

» Der neue EU-Kleinunternehmer

» Neue Regelungen für Online-Lieferunternehmen

Außerdem hat das System einen großen Makel: Durch grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug entsteht jährlich ein Schaden von circa 50 Mrd. €.

Das derzeitige EU-Mehrwertsteuersystem war von Anfang an nur als Übergangsregelung gedacht, bis zur Verwirklichung eines endgültigen, einheitlichen Rahmenwerks.

Zeit für die große EU-Mehrwertsteuerreform

Als Schritt in diese Richtung hat die EU-Kommission nun umfangreiche Reformvorschläge auf den Weg gebracht, die ohne Zweifel als die weitestgehenden Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer in den letzten 25 Jahren angesehen werden können.

Neben einem stärkeren Schutz vor Betrug, auf den viele der Vorschläge abzielen, und Vereinfachungen bei der Abwicklung von Lieferungen im EU-Kontext soll die Reform außerdem auch zu einer Kosteneinsparung bei Unternehmen führen.

Die Kosten, die anfallen, um die Vorschriften einzuhalten, sind derzeit bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen um 11 % höher als bei nur im Inland tätigen Unternehmen. Diese Kosten dürften durch die Reformmaßnahmen um ca. 1 Mrd. € verringert werden können.

Die ersten Neuerungen bei der Umsatzsteuer kommen 2020 – deshalb jetzt schon an die Beratung denken

In jedem Fall läuten die Pläne eine Zeitenwende ein, über deren mögliche Auswirkungen Sie sich als Steuerberater bereits jetzt informieren sollten. Führen Sie Ihre Mandanten zumindest in bestimmten Bereichen schon jetzt an das Thema heran!

Denn auch wenn das neue EU-Mehrwertsteuersystem schrittweise bis 2022 bzw. 2027 eingeführt wird, werden erste Neuerungen – zum Beispiel Änderungen bei der innergemeinschaftlichen Lieferung, den Reihengeschäften und den Konsignationslagern – bereits zum 1.1. 2020 aktuell.

Informieren Sie sich auf diesen Seiten zur EU-Umsatzsteuerreform und erfüllen Sie den aktuellen Beratungsbedarf Ihrer Mandanten

Auf diesen Themenseiten haben wir für Sie die relevanten Informationen zu den anstehenden Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie praxisgerecht aufbereitet.

Wo es akuten Beratungsbedarf gibt und welche Änderungen erst später umgesetzt werden, erfahren Sie in unseren weiterführenden Beiträgen zur EU-Mehrwertsteuerreform.

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