Alle Jahre wieder: Das BMF legt in regelmäßigen Abständen das Jahressteuergesetz vor – ein Paket an steuerlichen Änderungen, das sich auf eine Vielzahl von Steuergesetzen auswirkt. Für Sie als Steuerberater ist es oft mühsam, sich durch das gesamte Gesetzeswerk zu kämpfen, um die für Sie praxisrelevanten Stellen herauszufinden.
Die Arbeit übernehmen wir nun für Sie auf diesen Seiten. Erhalten Sie hier alle Informationen aus dem Jahressteuergesetz – aktuell aus dem Jahressteuergesetz 2024 (» hier klicken für mehr Infos) – und zwar so komprimiert wie möglich. Unsere Experten fassen für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen und geben wertvolle Praxishinweise für das neue Steuerjahr – lesen Sie jetzt weiter.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.10.2024 in 2./3. Lesung das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 beschlossen (auf der Grundlage der Empfehlungen des Finanzausschusses, BT-Drucks. 20/13419). Gegenüber dem Gesetzentwurf enthält der Beschluss fast 60 Änderungen. Die abschließende Befassung des Bundesrats ist für November 2024 vorgesehen. Erfahren Sie hier, welche Änderungen im JStG 2024 final beschlossen wurden.
Mit dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024, BR-Drucks. 369/24) sollen Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Anpassung an das EU-Recht und die EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Enthalten ist eine Vielzahl thematisch nicht oder nur teilweise miteinander verbundener Einzelmaßnahmen. Über viele davon hatten wir bereits berichtet. Nun hat sich der Bundesrat erstmals mit dem Gesetz befasst und eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen (BR-Drucks. 369/24 (Beschluss)). Die Bundesregierung stimmt einigen Vorschlägen des Bundesrats zu und will weitere Vorschläge prüfen (BT-Drucks. 20/13157). Erfahren Sie hier die Einzelheiten zum aktuellen Stand der Gesetzgebung beim Jahressteuergesetz 2024.
Jahressteuergesetz 2024: Gesetzestexte
[PDF] Volltext – Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung, veröffentlicht am 2.10.2024
[PDF] Volltext – Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024), veröffentlicht am 5.6.2024
[PDF] Volltext – Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024, veröffentlicht am 17.5.2024
JStG 2024: Termine Gesetzgebung
- 22.11.2024 (geplant): Befassung des Bundesrats
- 18.10.2024: 2./3. Lesung im Bundstag, Beschluss
- 2.10.2024: Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung der Bundesregierung
- 5.6.2024 Regierungsentwurf
- 17.5.2024: Referentenentwurf
Die Bundesregierung hat Ende Juli Entwürfe für ein „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - ehemals JStG II)" und für ein „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" beschlossen. Mit den Gesetzen soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für die Jahre 2024 (gesonderter Entwurf), 2025 und 2026 sichergestellt und weitere Entlastungen bei der Einkommensteuer gewährt werden. Daneben werden weitere Einzelmaßnahmen aufgegriffen, die thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbunden sind. Im Vergleich zum Referentenentwurf bringt der Regierungsentwurf weitere Neuerungen – erfahren Sie hier mehr.
Nach Auffassung der Bundesregierung reichen die im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht aus. Deshalb hat das BMF im Juli einen Entwurf für ein zunächst so genanntes Zweites Jahressteuergesetz vorgestellt, das mittlerweile in Steuerfortentwicklungsgesetz umbenannt wurde. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll unter anderem die kalte Progression abgemildert werden, das Kindergeld erhöht werden, das Faktorverfahren (statt Steuerklassen III und V) zum Standard gemacht werden sowie eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen geschaffen werden. Hier die Details zu allen relevanten Änderungen im Steuerfortentwicklungsgesetz.
Nur wenige Wochen nach dem Referentenentwurf hat das Bundeskabinett am 05.06.2024 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) beschlossen, der nun in Bundestag und Bundesrat eingebracht wird. Aus unserer Sicht ist aus der Vielzahl der im endgültigen Entwurf enthaltenen Maßnahmen aktuell insbesondere auf folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche hinzuweisen. Hier klicken und mehr erfahren!
Bereits im April 2024 war ein inoffizieller Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) bekannt geworden, der eine Vielzahl von Änderungen beinhaltet. Mit Datum vom 17.05.2024 hat das BMF nun auch den offiziellen Referentenentwurf veröffentlicht. Lesen Sie im folgenden Beitrag, welche Änderungen das JStG 2024 im Steuerrecht bringt. Hier klicken und weiterlesen.
Beiträge aus dem Jahr 2022
Das JStG 2022 ist in trockenen Tüchern. Am heutigen Freitag, dem 16.12.2022, hat der Bundesrat dem Entwurf zugestimmt, der Anfang Dezember vom Bundestag verabschiedet wurde. Hier mehr erfahren.
Das Jahressteuergesetz 2022 ist durch den Bundestag. Am 2.12.2022 beschloss die Mehrheit der Abgeordneten das Gesetzeswerk. Zuvor hatte die Ampel den Regierungsentwurf mit 39 Anträgen geändert, zum Teil als Reaktion auf die Expertenanhörungen vor dem Finanzausschuss sowie auf die Stellungnahme des Bundesrats. Klicken Sie hier und erfahren Sie alles Wichtige zum BT-Beschluss des JStG 2022.
Jahressteuergesetz 2022: Gesetzestexte
[PDF] Rufen Sie hier im Volltext den aktuellen Gesetzestext auf – Beschlussempfehlung Finanzausschuss vom 30.11.2022, BT-Drs. 20/4729
[PDF] Volltext – Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 2.11.2022, BT-Drs. 20/4229
[PDF] Volltext – Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vom 10.10.2022, BT-Drs. 20/3879
[PDF] Volltext – Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vom 28.7.2022
JStG 2022: Termine Gesetzgebung
- 28.7.2022 Referentenentwurf
- 14.9.2022 Regierungsentwurf
- 2.12.2022 Beschluss Bundestag
- 16.12.2022 Zustimmung Bundesrat
- 20.12.2022: Verkündung Bundesgesetzblatt
- Inkrafttreten: Je nach Einzelregelung
Die Liste der Sachverständigen war lang in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag dem 7.11.2022. Änderungsvorschläge gab es unter anderem bei den Themen Grundrentenzuschlag, Energiepreispauschale, Abschreibung für Wohngebäude, Homeoffice-Pauschale und der geplanten Arbeitszimmer-Pauschale. Klicken Sie hier und lesen Sie im Detail, wo die Experten Verbesserungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2022 sehen.
Am 14. Oktober 2022 haben die Abgeordneten des Bundestags zum ersten Mal über das Jahressteuergesetz 2022 debattiert und den Entwurf an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Überraschend: Nicht nur SPD, Grüne und FDP lobten den Regierungsentwurf erwartungsgemäß, selbst aus Reihen der Union gab es teilweise Zustimmung. Auch AfD und Linke hatten wenig konkrete Kritik an den Maßnahmen des JStG 2022 – wohl aber am Steuersystem insgesamt und an der „verpassten Chance”, dies über das Jahressteuergesetz umfassend zu korrigieren. Lesen Sie im folgenden Beitrag die Einzelheiten über die erste BT-Lesung zum Jahressteuergesetz 2022.
Am 14. September hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2022 als Regierungsentwurf beschlossen. Im Vergleich zum Referentenentwurf sind weitere Steueränderungen hinzugekommen – von weitreichender Bedeutung ist zum Beispiel die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen, die nun auch ins JStG 2022 aufgenommen wurde. Im folgenden sehen Sie die nun wichtigsten Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022 auf einen Blick – klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter!
Nach einem Jahr Pause gibt es dieses Jahr also wieder ein JStG – und es trägt offensichtlich auch offiziell wieder (im Gegensatz zu den vergangenen Jahren) den Namen Jahressteuergesetz. Das BMF hat Ende Juli den entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht. Der Entwurf enthält - wie bei Jahressteuergesetzen üblich - einen Mix von unterschiedlichsten Einzelregelungen aus verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts, bei denen der Gesetzgeber fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf sieht. Hier ein erster Kurzüberblick über die geplanten Änderungen im Steuerrecht – klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter.
Beiträge aus dem Jahr 2020 und weiter zurück liegenden Jahren
Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen – und damit die letzte Gelegenheit genutzt, das Gesetz pünktlich vor dem Jahreswechsel unter Dach und Fach zu bringen. Dabei wurden einige Änderungen und Ergänzungen in das Gesetz eingearbeitet, das nun auch vom Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 18.12.2020 genehmigt wurde. Im folgenden Beitrag sehen Sie auf einen Blick, welche Änderungen noch vorgenommen wurden – klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter.
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 09.10.2020 ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf - vor allem im Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung. Zu den Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen des Bundesrats hat die Bundesregierung bereits in ihrer Gegenäußerung vom 21.10.2020 Stellung genommen (BT-Drucks. 19/23551). Nachfolgend erfahren Sie, in welchen Bereichen Änderungen zu erwarten sind und in welchen eher nicht.
Auch wenn es 2020 coronabedingt so viele kurzfristige steuerrechtliche Änderungen wie lange nicht gegeben hat, so gibt es nun trotzdem auch ein Jahressteuergesetz. Die Bundesregierung hat im September 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Wie auch die letzten Jahre bringt das aktuelle Jahressteuergesetz Anpassungen an das EU-Recht und Reaktionen auf die BFH-Rechtsprechung. Insgesamt gibt es zahlreiche Detailänderungen in diversen Steuergesetzen. Welche Maßnahmen der Regierungsentwurf des JStG 2020 vorsieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag » Klicken Sie hier und lesen jetzt weiter!
Jahressteuergesetz 2020: Gesetzestexte
[PDF] Rufen Sie hier die Ergänzungen des Finanzausschusses vom 10.12.2020 auf – Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum JStG 2020 Drs. 19/25160
[PDF] Rufen Sie hier im Volltext den aktuellen Gesetzestext auf – Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020)
[PDF] Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020).
Jahressteuergesetz 2019: Alle Änderungen im Kurzüberblick
Das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ enthält umfangreiche Inhalte weit über dieses Kernvorhaben hinaus. Klicken Sie hier: Wir haben für Sie alle relevanten Änderungen des JStG 2019 im Kurzüberblick zusammengefasst.
Rufen Sie hier außerdem den Gesetzestext auf: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ – angenommen vom Bundesrat am 29.11.2019
Jahressteuergesetz 2018: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Internethandel
Das Jahressteuergesetzes 2018 ist ein umfangreiches Omnibus-Gesetz geworden. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Klicken Sie hier und informieren Sie sich über das Jahressteuergesetz 2018.
Rufen Sie hier außerdem den Gesetzestext auf: „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.“
Jahressteuergesetz 2017: Das BEPS-Umsetzungsgesetz
Das BEPS-Umsetzungsgesetz hatte ursprünglich zum Ziel, einen besseren grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden zu ermöglichen und dadurch das Steueraufkommen zu sichern. Später kamen jedoch weitere steuerliche Regelungen hinzu, so dass daraus das JStG 2017 wurde. Hier alle wichtigen Änderungen aus dem JStG 2017 auf einen Blick.
Rufen Sie hier außerdem den Gesetzestext auf: „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“.